AGBs

Diese AGB gelten für alle Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen.

 

  1. Geltungsbereich & Vertragspartner 

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Fotograf stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.

  1. Auftragserteilung, Honorar & Zahlungsbedingungen

Mit der schriftlichen oder mündlichen Bestätigung des Angebots gilt der Auftrag als erteilt.

Das vereinbarte Honorar versteht sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (sofern ausgewiesen/anwendbar).

Zusatzkosten (z. B. Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomiete) werden gesondert berechnet und ausgewiesen.

Das Honorar ist innerhalb von 3 Tagen nach Ablieferung der Arbeiten/ Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Eine Anzahlung von 20% der Auftragssumme ist bis zu 24 h vor dem vereinbarten Termin fällig.

  1. Leistungsumfang & künstlerischer Gestaltungsspielraum

 Der Fotograf erbringt seine Dienstleistungen mit größtmöglicher Sorgfalt.

Bei der Ausführung des Fotoauftrags besteht künstlerischer oder journalistischer Gestaltungsspielraum (z. B. Belichtung, Farbgebung, Bildkomposition, Nachbearbeitung). Reklamationen hinsichtlich des künstlerischen Stils sind ausgeschlossen.

Die Nachbearbeitung der Bilder erfolgt ausschließlich im branchenüblichen Rahmen (z. B. Optimierung von Farbe, Kontrast, Helligkeit sowie dezente Schnitt- und Schärfekorrekturen).

Ausdrücklich ausgeschlossen ist eine Verfälschung des Bildinhalts: Es werden keine irreversiblen Eingriffe in die körperliche Erscheinung vorgenommen, wie etwa Proportionsveränderungen („Digitales Schlankmachen“) oder sonstige Gesichts- und Körperformveränderungen.

Unbearbeitete Rohdaten (RAW-Dateien) werden grundsätzlich nicht herausgegeben, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.

Eine Nachbearbeitung der Bilder erfolgt im eigenen Stil des Fotografen. Unbearbeitete Rohdaten (RAW-Dateien) werden grundsätzlich nicht herausgegeben, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.

 4.Urheberrecht & Nutzungsrechte

Dem Fotografen steht das Urheberrecht an allen erstellten Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

Der Auftraggeber erwirbt an den gelieferten Bildern einfache Nutzungsrechte für den vertraglich vereinbarten Zweck (z. B. private Nutzung oder spezifische gewerbliche Nutzung).

Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte, die Vervielfältigung für kommerzielle Zwecke oder die Bearbeitung der Bilder bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

Bei Veröffentlichung ist der Fotograf als Urheber zu nennen (z. B. „Foto: [Name des Fotografen]“), sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.

  1. Stornierung & Ausfallhonorar

 Tritt der Auftraggeber vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, wird ein Ausfallhonorar fällig:

 Bis 14 Tage vor dem Termin: 25 % des vereinbarten Honorars.

 Bis 7 Tage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars.

 Ab 3 Tagen vor dem Termin oder bei Nichterscheinen: 80 % des vereinbarten Honorars.

Bereits entstandene Zusatzkosten (z. B. gebuchte Locations, Mietequipment) sind vom Auftraggeber in voller Höhe zu erstatten.

  1. Haftung & Höhere Gewalt

Für Schäden an Personen oder Sachen haftet der Fotograf nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Kann der Fotograf den Auftrag wegen höherer Gewalt, Krankheit oder unvorhersehbarer Umstände nicht wahrnehmen, bemüht er sich um einen Ausweichtermin oder Ersatz. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht in diesem Fall nicht.

Der Fotograf haftet für die Datenverlust-Sicherheit nur im Rahmen der üblichen Sorgfalt bei der Datensicherung.

  1. Datenspeicherung & Datenschutz

Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zur Vertragserfüllung und im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen (DSGVO) verarbeitet und gespeichert. Eine langfristige Datenspeicherung der Bilddaten erfolgt nicht.

  1. Vorbereitung und Styling

Der Fotograf bildet Personen und Locations im vor Ort vorgefundenen Zustand ab. Die Abbildung von Location, Räumlichkeiten, Requisiten und Personen erfolgt in dem Zustand, wie sie vom Fotografen zum Zeitpunkt der Aufnahmen vorgefunden werden.  Der Aufbau eines speziellen Settings, Dekorationskonzepts oder ein individuelles Styling von Personen ist nicht Gegenstand der Standardleistung. Soweit ein bestimmter Stil gewünscht ist, hat der Auftraggeber diesen eigenverantwortlich vorzubereiten. Eine Bereitstellung oder Organisation solcher Zusatzleistungen durch den Fotografen erfolgt ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung und gegen Aufpreis. Der Fotograf schuldet keine Vorbereitung, Umgestaltung oder Reinigung der Location sowie kein Styling (z. B. Hair & Make-up, Styling der Kleidung) der abzubildenden Personen.

  1. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

 

Diese Agb Fotograf Gelten Fur Alle Auftrage Pdf

PDF – 69,3 KB 31 Downloads